Auf Vergessen folgte Regressantrag
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Dr. Heinrich Buschkamp, Facharzt für Allgemeinmedizin, Bochum: Ich habe 2014 einem Patienten einen Protonenpumpenhemmer verordnet. Dessen Krankenkasse hat nun einen Regressantrag über 103 Euro gestellt. Die Begründung: In der ihr vorliegenden Leistungsübersicht sei keine der zugelassenen Indikationen ersichtlich. Sie gehe daher von einer Verordnung außerhalb der Zulassung aus. Es kann schon mal passieren, dass in einer großen Praxis die Angabe einer Diagnose vergessen wird. Lässt sich das im Regressverfahren heilen?