Blutabnahme und dann die Nr. 01435?
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Dr. Hans-Joachim Zielinski, Facharzt für Allgemeinmedizin Sylt:
Lieber Herr Kollege Dr. Zimmermann, in einem Beitrag haben Sie geschrieben, dass die Blutentnahme in der Versichertenpauschale integriert ist. Aber was gilt, wenn es danach keinen die Pauschale auslösenden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt gibt? Kommt dann – mittelbar – die EBM-Nr. 01435 zum Tragen, weil der Arzt bezüglich des Patienten anordnet, welche Parameter zu bestimmen sind?