Cannabistherapie ohne Genehmigungsvorbehalt – Selektivvertrag statt Antragsverfahren

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Die Antragsverfahren zu Cannabistherapien nehmen oft einige Zeit in Anspruch und verlängern die Wartezeit der Schmerzpatienten.

Die Verordnung von Cannabinoiden krankt an bürokratischen Hürden, meint die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin. Deshalb möchte sie mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Selektivvertrag ohne Genehmigungsvorbehalt testen.