Podologie verordnen: Aktualisierte Heilmittel-Richtlinie schließt neue Indikationen ein

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Vor der Verordnung der medizinischen Fußpflege müssen je ein dermatologischer und ein neurologischer Befund vorliegen.

Mit dem neuen Muster 13 (Heilmittelverordung) kann auch podologische Therapie verschrieben werden, wenn ein Fußsyndrom bei Neuropathien oder ein Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen diagnostiziert wurde. Dr. Gerd W. Zimmermann erklärt, was dabei zu beachten ist.