Hausärztliche Behandlungstrias für starke Raucherinnen und Raucher

Check-up, Lungenkrebs­screening und DMP COPD kombinieren

Abrechnungstipp
|Erschienen am: 
|Lesezeit: 4 Min
Check-up, Lungenkrebsscreening und DMP COPD lassen sich bei Risikopatientinnen und -patienten nicht nur medizinisch, sondern auch abrechnungstechnisch sinnvoll verzahnen.

Seit April 2026 ergänzt das Lungenkrebsscreening die GKV-Vorsorge. Zusammen mit dem Check-up und dem DMP COPD lässt sich daraus für Raucherinnen und Raucher ein starkes Präventions- und Versorgungs­paket schnüren.

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren steht die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) auf Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und Nierenerkrankungen nach der GOP 01732 zur Verfügung. Die Konzen­tration dieser Untersuchung auf diese drei chronischen Erkrankungen kann seit der Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars mit Blick auf die Behandlung einer anderen chronischen Erkrankung optimal erweitert werden.

Rauchen ist der Hauptgrund für das Auftreten von Lungenkrebs und COPD. Bei Raucherinnen und Rauchern tritt Lungenkrebs am häufigsten im Alter zwischen 65 und 75 Jahren auf. Wer sehr früh mit dem Rauchen beginnt und eine hohe „Dosis“ (Packungsjahre) erreicht, verschiebt die statistische Kurve jedoch nach vorne und kann bereits ab 50 Jahren ein massiv erhöhtes Risiko aufweisen. Die Erkrankung entwickelt sich schleichend über viele Jahre. Da die Lunge über große Kompensationsmöglichkeiten verfügt, treten erste schwere Symptome oft erst nach dem 50. oder 60. Lebensjahr auf. Die Teilnahme am DMP COPD ist bereits ab einem Alter von 18 Jahren möglich.

Anamnese legt zusätzlichen Untersuchungsbedarf offen

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Ein Fallbeispiel: Heinrich K. ist 50 Jahre alt und seit seinem 16. Lebensjahr Raucher. In den letzten Jahren hat sich sein Zigarettenkonsum auf mindestens eine Packung pro Tag gesteigert. Er kommt nun wegen häufiger Hustenanfälle, verbunden mit Atemnot unter Belastung und retrosternalen Schmerzen in die Praxis.

Zur Abklärung der Beschwerden werden eine (Ganzkörper-)Untersuchung, eine Lungenfunktion und ein Ruhe-EKG durchgeführt. Der Blutdruckwert und das EKG sind unauffällig, der FEV1-Wert mit 65 % vom individuellen Erwartungswert und der Tiffeneau-Index mit 50 % sprechen allerdings für das Vorliegen einer obstruktiven Lungenerkrankung. Weil sich bei der Anamneseerhebung herausstellt, dass K. noch nie bei einer Darmkrebsvorsorgeuntersuchung war, wird er über die Möglichkeit einer Vorsorgekoloskopie aufgeklärt. Zugleich wird er ins DMP COPD eingeschrieben.

Zur weiteren Abklärung der Gesamtrisikoskala erhält der Patient einen Termin für eine Gesundheitsuntersuchung, verbunden mit einem Hautkrebs- und einem Hepatitisscreening. Die Urinuntersuchung und die Blutentnahme für die Laborparameter des Check-ups und des Hepatitis-Screenings werden sofort durchgeführt. Wegen des starken Zigarettenkonsums wird K. in einem zwölfminütigen Gespräch über die möglichen gesundheitlichen Folgen eines Nikotinabusus informiert und ihm eine Verordnung für die DiGA „Nichtraucherhelden“ zur Vorlage bei seiner Krankenkasse überreicht. Am Tag der Gesundheitsuntersuchung wird dem Patienten nach Aufklärung die Durchführung eines Low-Dose-CT empfohlen. Zusammen mit einem indikationsbegründenden Bericht erhält er eine Überweisung an eine radiologische Einrichtung.

Chronikerpauschalen kommen zunächst nicht in Betracht

Die Abrechnung der Leistungen ist in der Tabelle dargestellt. Die Berechnung der GOP 03220/03221 (Chronikerpauschalen) ist noch nicht möglich, da es sich um eine Erstdiagnose der COPD handelt und K. auch nicht wegen anderer chronischer Erkrankungen in der Praxis behandelt wurde. Für die weitere Versorgung des Patienten lässt sich eine „programmierte“ Vorgehensweise entwickeln, die sowohl einen optimalen Vorsorgeerfolg liefern kann als auch den ärztlichen Aufwand angemessen honoriert (s. Tipp).

Die Abrechnung im Fallbeispiel

EBM

Leistungsbeschreibung

Euro

Erstkontakt

  

03003

Versichertenpauschale im 50. Lebensjahr Hinweis: Von der KV wird die GOP 03020 und – sofern die Praxis in diesem Quartal mindestens 10 Impfungen berechnet und 2 definierte Qualifikationskriterien erfüllt hat – die GOP 03040/03041 hinzugefügt

14,52

03330

Spirografische Untersuchungen

6,75

32880

Harnstreifentest auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit

0,50

92118

Dokumentation Ersteinschreibung DMP COPD (Beispiel Hessen; die Abrechnungspositionen und Vergütungen basieren auf regionalen Verträgen und sind in den KVen unterschiedlich geregelt)

25,00

03230

Problemorientiertes ärztliches Gespräch

16,31

01740

Beratung zur Früherkennung des kolorektalen ­Karzinoms

14,78

Folgekontakt

  

01732

Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

41,53

01746

Zuschlag zur GOP 01732 für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs

26,63

01734

Zuschlag zur GOP 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion

5,22

32881

Bestimmung der Nüchternplasmaglukose

0,25

32882

Bestimmung des Lipidprofils (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyceride)

1,00

01876

Erstberatung zur Früherkennung von Lungenkrebs, Gesprächszeit 15 Minuten

33,24

01875

Erstellen eines Berichts gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

4,97

Dr. Zimmermanns Tipp

Bei starken Raucherinnen und Rauchern ist es unabhängig vom Alter sinnvoll, frühzeitig Hinweise für das Vorliegen einer COPD durch die Bestimmung der Einsekundenkapazität (FEV1) und/oder den Tiffeneau-Index (FEV1/FVC) zu erkennen und Betroffene ins DMP COPD einzuschreiben. Die Lungenfunktionsuntersuchung kann so alle drei bis sechs Monate wiederholt und konsequent ab dem 50. Lebensjahr alle zwölf Monate um ein Low-Dose-CT erweitert werden.

Es fallen so in jedem Quartal mindestens die Versichertenpauschale (zzgl. Vorhalte- und Hygienepauschale), beide Chronikerpauschalen, die GOP 03330 (Spirografie), die Gesprächsleistung nach der GOP 03230, die DMP-Folgedokumentations- und die Berichtsgebühr nach GOP 01875 an.

Dr. Gerd W. Zimmermann

Dr. Gerd W. Zimmermann

Dr. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und ehemaliges langjähriges Mitglied in Gremien der KV Hessen, der Landesärztekammer Hessen, der KBV, der BÄK, des G-BA und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes gewesen. Seit 1987 ist er regelmäßig tätig als Referent und Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ, darunter 30 Jahre als Kolumnist der MT.

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