Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19: Extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen beschlossen

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Für Leistungen, die wegen des Verdachts auf oder einer Infektion mit dem Coronavirus erforderlich sind, müssen Ärzte die GOP 88240 angeben.

KBV und GKV-Spitzenverband reagieren erneut auf die zunehmende Verbreitung des Coronavirus: Alle Leistungen, die wegen des Verdachts oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich sind, werden seit dem 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär vergütet.