Elektronische Patientenakte

ePA: Die Performance bei Handling, Datenschutz und Abrechnung divergiert

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Seit 1. Januar 2025 müssen Ärzt:innen ePAs befüllen, was technisch funktioniert aber datenschutzrechtlich heikel bleibt.

Seit 1. Januar 2025 müssen Vertragsärzt:innen die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen, wenn Patient:innen dies wünschen. Die Umsetzung ist mehr als janusköpfig: Die Handhabung klappt, beim Datenschutz ist weiterhin Vorsicht geboten und die Abrechnung wiederum kann echten Mehrwert bringen.