Anrecht auf Erstattung der Kopierkosten für Patientenakten weiterhin strittig
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Patient:innen haben ein Anrecht, die Krankenunterlagen, die in der Praxis gespeichert sind, zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Frage, ob sie dafür bezahlen müssen, lässt sich (bisher) jedoch nicht eindeutig beantworten.