Kopierkosten für Patientenakten

Anrecht auf Erstattung der Kopierkosten für Patientenakten weiterhin strittig

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Die elektronische Gesundheitskarte könnte der ewigen Kopierfrage endliche ein Ende setzen. (Agenturfoto)

Patient:innen haben ein Anrecht, die Krankenunterlagen, die in der Praxis gespeichert sind, zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Frage, ob sie dafür bezahlen müssen, lässt sich (bisher) jedoch nicht eindeutig beantworten.