Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerminderung auch für Mieter
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Private Haushalte können der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und die Arbeitsleistung von Handwerkern bei Renovierungen, Erhaltungen etc. steuermindernd geltend machen. Die Grenze liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, der Spareffekt bei max. 1.200 Euro.