Elektronischer Heilberufsausweis

eHBA: Heilberufsausweis vom Chef ist kein Arbeitslohn

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„Schenkt“ der Arbeitgeber angestellten Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis, geschieht dies aus eigenbetrieblichem Interesse – somit handelt es sich nicht um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn.

Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem elektronischen Rezept wird den Ärzten die Anschaffung eines elektronische Heilberufsausweis nahegelegt. Wer trägt die Kosten? Und wie verhält sich die Anschaffung steuerlich?