Revisionsurteil: Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht verbessert, sondern verschärft
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Das Bundessozialgericht hat die Revision der KBV gegen den Schiedsspruch zu den „Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung“ zurückgewiesen. Das kann für Vertragsärztinnen und -ärzte teuer werden. Die KBV ist den Kassenvorständen quasi ins offene Messer gerannt.