GOÄ

So lässt sich GOÄ-konform ein höheres Honorar vereinbaren

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Auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Zahlungspflichtigen ist Rücksicht zu nehmen

Die GOÄ hat sich seit 1996 wenig weiterentwickelt, die Kosten sind aber gestiegen. Honorare oberhalb des üblichen Gebührenrahmens lassen sich mithilfe einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ, umgangssprachlich „Abdingung“, erzielen. Dabei ist einiges zu beachten.