So lässt sich GOÄ-konform ein höheres Honorar vereinbaren
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Die GOÄ hat sich seit 1996 wenig weiterentwickelt, die Kosten sind aber gestiegen. Honorare oberhalb des üblichen Gebührenrahmens lassen sich mithilfe einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ, umgangssprachlich „Abdingung“, erzielen. Dabei ist einiges zu beachten.