Welche Heilmittelverordnungen bleiben von Regressen verschont?
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Wird ein Arzt mit seinen Heilmittelrezepten erstmals statistisch auffällig, ist er zu beraten. Erst im Wiederholungsfall kann es beim Nachweis einer unwirtschaftlichen Verordnung zum Regress kommen. Bei einer Reihe von Heilmittelverordnungen gilt aber eine grundsätzliche Befreiung.