Angepasste Heilmittel-Richtlinie

Heilmittel-Richtlinie angepasst: Leistungen per Videosprechstunde

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Der Wechsel zur Präsenzbehandlung ist jederzeit möglich. (Agenturfoto)

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinien geändert, damit Heilmittelleistungen künftig auch telemedizinisch erbracht werden können – unabhängig von Corona-Sonderregelungen.