Fraktursonografie bei Kindern kann per EBM abgerechnet werden
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In der UV-GOÄ ist es schon möglich. Jetzt hat auch der G-BA nachgezogen: Bei Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten dürfen Vertragsärztinnen und -ärzte künftig eine Fraktursonografie zur Diagnosestellung bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zulasten der GKV vornehmen.