Honorarärzte im Krankenhaus sind sozialversicherungspflichtig

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Mit ihnen hat keiner gerechnet: Änasthesisten in „freier Mitarbeit“ unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

Der Begriff des Honorararztes ist gesetzlich nicht definiert. Viele Mediziner arbeiten unter dieser Bezeichnung als freie Mitarbeiter in Krankenhäusern. Diese Tätigkeit wurde nun gerichtlich als Scheinselbstständigkeit eingeordnet – mit weitreichenden Konsequenzen.