Honorarärzte im Krankenhaus sind sozialversicherungspflichtig
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Der Begriff des Honorararztes ist gesetzlich nicht definiert. Viele Mediziner arbeiten unter dieser Bezeichnung als freie Mitarbeiter in Krankenhäusern. Diese Tätigkeit wurde nun gerichtlich als Scheinselbstständigkeit eingeordnet – mit weitreichenden Konsequenzen.