Minijob: eine Stunde weniger
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Beschäftigen Sie Minijobber, dann müssen Sie deren Wochenstundenzahl anpassen. Denn der gesetzliche Mindestlohn ist auf 9,35 Euro je Stunde geklettert.
Beschäftigen Sie Minijobber, dann müssen Sie deren Wochenstundenzahl anpassen. Denn der gesetzliche Mindestlohn ist auf 9,35 Euro je Stunde geklettert.