Minijob: eine Stunde weniger

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Eine 450-Euro-Kraft kann nur noch maximal 48 Stunden pro Monat eingesetzt werden.

Beschäftigen Sie Minijobber, dann müssen Sie deren Wochenstundenzahl anpassen. Denn der gesetzliche Mindestlohn ist auf 9,35 Euro je Stunde geklettert.