Neue GOÄ könnte 2028 real werden
Nach längerem Stillstand scheint der GOÄ-Novellierungsprozess inzwischen auf politischer Ebene in Gang zu kommen. Das sieht zumindest die Bundesärztekammer so.
Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde eine Projektgruppe gebildet, die den finalen, von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband nach dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 übermittelten Entwurf prüft. Das BMG hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die von BÄK und PKV erarbeiteten Folgenabschätzungen plausibilisieren soll. Laut BÄK will das BMG auf dieser Basis noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf vorlegen und damit das notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren einleiten. Ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 1.1.2028 scheint damit möglich.
Nachdem die Kritik an dem Ärztetagsbeschluss wieder heftiger geworden war, erfolgten noch einige Änderungen auf der Grundlage von Vorschlägen der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften, die auch mit dem PKV-Verband konsentiert werden konnten. Nach Inkrafttreten der neuen GOÄ sollen jedoch Beratungen in der geplanten Gemeinsamen Kommission (GeKo) fortgesetzt werden, um den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung kontinuierlich für den Verordnungsgeber aufzugreifen. Der Entwurf einer neuen GOÄ kann auf der Website der BÄK eingesehen werden.