Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie

Neues AU-Formular ab April 2025

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KBV und GKV-Spitzenverband haben das Formular 52 überarbeitet und eine neue Version vereinbart.

Nachdem der G-BA die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie geändert hat, gibt es ab dem 1. April 2025 eine neue Version für den „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ (Formular 52).