NRW: Vorsorgeuntersuchungen bei U5 und U9 richtig abrechnen

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Hat ein Kind nicht an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 teilgenommen, werden dessen Eltern schriftlich informiert.

Toleranzgrenzen sind für die Kinder, die nicht an den regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen habe. So rechnen Sie diese Untersuchungen am besten ab.