IGeL-Monitor zu Osteopathie

Nutzen bei Kreuzschmerz bleibt unklar

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Osteopathie bei unspezifischem Kreuzschmerz bleibt laut IGeL-Monitor weiterhin ohne klar belegten Nutzen trotz einzelner Hinweise auf mögliche Effekte.

Osteopathie wird bei Rückenschmerzen häufig nachgefragt. Ob sie bei unspezifischem Kreuzschmerz wirklich hilft, lässt sich laut IGeL-Monitor weiterhin nicht sicher beantworten.

Wer unter unspezifischen Kreuzschmerzen leidet, sucht ggf. auch nach ergänzenden Behandlungsoptionen und entscheidet sich für Osteopathie. Pro Behandlungseinheit fallen für die Individuelle Gesundheitsleistung meist 80 bis 150 Euro an, häufig werden mehrere Sitzungen empfohlen. Viele Krankenkassen bezuschussen die Behandlung freiwillig.

Studien liefern keine belastbare Antwort

Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) hat die osteopathische manuelle Therapie bei akuten oder chronischen unspezifischen Kreuzschmerzen erneut bewertet. Wie schon 2018 lautet das Ergebnis „unklar“.

Grundlage der aktuellen Bewertung war unter anderem eine methodisch hochwertige Übersichtsarbeit mit zehn randomisierten kontrollierten Studien und insgesamt 1.160 Teilnehmenden. Einzelne Ergebnisse deuten zwar darauf hin, dass Osteopathie Beschwerden bei chronischen unspezifischen Kreuzschmerzen lindern könnte. Die Aussagekraft bleibt nach Einschätzung des IGeL-Monitors jedoch sehr gering.

Als Gründe nennt der MD Bund methodische Schwächen der Studien, eine niedrige Evidenzqualität und die Möglichkeit eines Publikationsbias. Damit ist gemeint, dass Studien mit positiven Ergebnissen häufiger veröffentlicht werden könnten als Arbeiten mit negativen Resultaten. Zwei neuere Einzelstudien änderten an der Einschätzung nichts.

Hinweise auf Schäden fanden die Gutachterinnen und Gutachter nicht. Allerdings wurden unerwünschte Wirkungen in den Studien nur unzureichend erfasst. Aus der Gesamtschau lasse sich deshalb weder ein nachweisbarer Nutzen noch ein relevanter Schaden ableiten.

Fachleute bewerten Studienlage unterschiedlich

Das Science Media Center hat Prof. Dr. Daniel Belavy von der Hochschule Bochum, David Hohenschurz-Schmidt, Ph.D., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Imperial College London und Dr. Lucia Gassner vom Austrian Institute for Health Technology Assessment um eine Einordnung gebeten.

Prof. Belavy sieht die Schlussfolgerung des IGeL-Monitors eher kritisch. Der Bericht sei zwar „sehr gut strukturiert und methodisch angemessen“, durch die Fokussierung auf ein Leitreview werde die Osteopathie im Vergleich zur Gesamtevidenz aber „zu positiv“ dargestellt. Aus seiner Sicht zeigt die vorhandene Literatur allenfalls kleine, klinisch nicht bedeutsame Effekte gegenüber Placebo.

Ph.D. Hohenschurz-Schmidt hält die Einstufung als „unklar“ dagegen für wissenschaftlich vertretbar. Ein Mangel an belastbaren Belegen sei nicht gleichbedeutend mit einem Beleg für fehlende Wirksamkeit. Nötig seien größere, hochwertige Studien mit längeren Beobachtungszeiträumen.

Auch Dr. Gassner betont, „unklar“ sei nicht dasselbe wie „unwirksam“. Das Fazit spiegele eine Evidenzlücke wider. Aus ihrer Sicht sollte eine mögliche Erstattung stärker an Qualitäts- und Ausbildungsanforderungen geknüpft werden. Ihre Kurzformel lautet: Regulierung vor Erstattung.

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