Privatschule: Schulgeld ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
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Eltern können Aufwendungen für die Privatschule ihrer Kinder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings nur mit Einschränkungen.
Eltern können Aufwendungen für die Privatschule ihrer Kinder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings nur mit Einschränkungen.