Privatschule: Schulgeld ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar

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Schulgeldzahlungen sind zu 30 % steuerlich abzugsfähig, maximal 5000 Euro pro Jahr.

Eltern können Aufwendungen für die Privatschule ihrer Kinder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings nur mit Einschränkungen.