Rezept für Personen in Klinik: Schuldfrage ist zu klären
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Bei Regressverfahren wegen Arzneimittelverordnungen für Patientinnen und Patienten, die sich zeitgleich im Krankenhaus befanden, muss zuerst der Beschwerdeausschuss angerufen werden. Erst danach kann der Bescheid rechtlich angefochten werden.