Rezept für Personen in Klinik

Rezept für Personen in Klinik: Schuldfrage ist zu klären

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Wenn Patient*innen den niedergelassenen Arzt oder die niedergelassene Ärztin anrufen und nach einem Rezept fragen, ist zunächst Vorsicht geboten.

Bei Regressverfahren wegen Arzneimittelverordnungen für Patientinnen und Patienten, die sich zeitgleich im Krankenhaus befanden, muss zuerst der Beschwerdeausschuss angerufen werden. Erst danach kann der Bescheid rechtlich angefochten werden.