Vertragsärztliches Honorar 2027

Rund 13 Cent für einen EBM-Punkt

Bericht
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KBV und GKV-Spitzenverband verhandeln jährlich die Finanzmittel für die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten.

Im August und September ringen KBV und GKV-Spitzenverband um die Honorarentwicklung des Folgejahres. Im Vordergrund steht der Punktwert für die EBM-Leistungen. Für 2027 wurde ein Zuwachs um 2,2 % vereinbart. Wie groß das Honorarvolumen für Praxen und MVZ wirklich ist, entscheidet sich bei den Verhandlungen auf KV-Ebene.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist der Orientierungswert für vertragsärztliche und -psychotherapeutische Leistungen 2027?

Der Orientierungswert (OW), der maßgeblich die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen bestimmt, steigt 2027 um 2,2 % auf 13,0207 Cent pro Punkt. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband am 23.9.2026 im Bewertungsausschuss geeinigt. 2026 beträgt der OW 12,7404 Cent. Der GKV-Spitzenverband beziffert das Plus auf 1,1 Mrd. Euro: „Insgesamt fließen damit im kommenden Jahr in die ambulante Versorgung mehr als 50 Mrd. Euro.“ Zum Vergleich: Die Inflationsrate für 2026 liegt voraussichtlich bei 2,8 %.

Welche Faktoren beeinflussen die Entwicklung des Orientierungswerts?

§ 87 Absatz 2g SGB V regelt, welche Faktoren für die Anpassung des Orientierungswerts zu berücksichtigen sind: die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten, Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven, die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen. Die KBV erklärt: Für den Orientierungswert 2027 werden die Veränderungen der Kosten des Jahres 2025 gegenüber 2024 berücksichtigt. Bei den Personalkosten dürfen aktuelle Daten herangezogen werden. So fließen die Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte für das Jahr 2026 in die Anpassung des OW für 2027 ein.

Welchen Einfluss hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Honorarentwicklung?

Im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist geregelt, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) nicht stärker steigen darf als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Für 2027 hat das Bundesgesundheitsministerium diese Obergrenze mit 3,42 % ausgewiesen. Der für die Jahre 2027 bis 2029 festgelegte Abschlag von einem Prozentpunkt ist darin bereits berücksichtigt. Die hausärztlichen Leistungen des EBM-Abschnitts IIIa 3 und II 1.4 (Hausbesuche) bleiben gemäß § 87a Absatz 3c SGB V entbudgetiert. Die Kassen müssen also bei einer Überschreitung des hausärztlichen Anteils an der MGV die Differenz zahlen.

Wie werden Demografie und Morbidität bei den Honoraren berücksichtigt?

Im Zuge der Finanzierungsverhandlungen werden regionale Veränderungsraten der Morbidität und Demografie berechnet und vom Bewertungsausschuss für jeden KV-Bezirk empfohlen. Die Raten sind neben der OW-Steigerung für die Festlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) relevant, über die ab Herbst regional verhandelt wird. Die Demografierate für 2027 steigt im Bundesdurchschnitt um 0,07 %, die diagnosebezogene Veränderungsrate um 0,75 %. Im Mittelwert bedeutet das für 2027 einen Zuwachs der MGV um 0,41 %, wobei es regional starke Schwankungen gibt. Neben der MGV steht die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) für besonders geförderte Leistungen, für die keine Obergrenze gilt.

Wie wird das Ergebnis der Honorarverhandlung von Ärzteschaft und Krankenkassen bewertet?

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: „Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen. Das ist wahrlich kein Jubelergebnis, aber die Tatsache, dass wir uns geeinigt haben, zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung die letzte rationale Konstante darstellt. Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit einem nicht vorhersehbaren Ergebnis gewesen.“
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Unser diesjähriger Verhandlungsabschluss für das Jahr 2027 sorgt trotz schwieriger Rahmenbedingungen für einen fairen Honoraranstieg für die Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung. Damit werden die Leistungen der Ärzteschaft weiterhin auf einem hohen Niveau vergütet.“
Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes: „Beim Blick auf die Kostentreiber in Arztpraxen, also die Ausgaben für Personal, Geräte, Energie oder Miete, wissen alle Praxisinhaber jetzt: Dieses magere Ergebnis bedeutet ein Verhungern auf Raten für die eigene Praxis.“
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende beim Verband der Ersatzkassen: „Der Beschluss auf Bundesebene ist die Grundlage für die Verhandlungen in den einzelnen Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Nach wie vor werden alle haus- und kinderärztlichen Leistungen sowie Impfungen und neue Untersuchungen und Behandlungsmethoden unbegrenzt und ohne Budgetgrenze finanziert. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nimmt lediglich Änderungen an der Vergütung zurück, von denen man sich eine bessere Versorgung versprochen hatte, die nachweislich nicht eingetreten ist. Diese Fakten dürfen in der Kommunikation mit Versicherten nicht unter den Tisch fallen.“

Wie hat sich der Orientierungswert in den vergangenen Jahren entwickelt?

Die Multiplikation des Orientierungswerts mit der im EBM festgelegten Punktzahl einer Leistung ergibt deren Preis.

Orientierungswerte seit 2021

Jahr

Orientierungswert in Cent

Veränderung zum Vorjahr

2021

11,1244

1,25 %

2022

11,2662

1,27 %

2023

11,4915

2,00 %

2024

11,9339

3,85 %

2025

12,3934

3,85 %

2026

12,7404

2,80 %

2027

13,0207

2,20 %

Quelle: KBV

Wie haben sich die Ausgaben der GKV für ärztliche Behandlung bzw. die Umsätze pro Ärztin/Arzt entwickelt?

© GKV-Spitzenverband

Die GKV-Ausgaben für ärztliche Behandlung erreichten 2025 die Summe von 54 Mrd. Euro. Quelle: GKV-Spitzenverband

Entwicklung der GKV-Umsätze je Arzt/Psychotherapeut

Jahr

Haus- und kinderärztlicher Bereich

Veränderung zum Vorjahr

Fachärztlicher und psychotherapeutischer Bereich

Veränderung zum Vorjahr

2020

ca. 237.070 €

-

ca. 238.256 €

-

2021

245.367 €

+3,5 %

240.639 €

+1,0 %

2022

250.144 €

+1,9 %

238.783 €

−0,8 %

2023

ca. 251.400 €

+0,5 %

ca. 244.275 €

+2,3 %

Im Schnitt betrug 2023 das hausärztliche GKV-Honorar pro Ärztin oder Arzt rund 251.400 Euro. Das ist der Umsatz, nicht das Einkommen.
Quelle: KBV Honorarbericht und Honorarumsätze nach Fachgruppe und Region
Für 2024 sind auf kbv.de bislang nur Werte bis einschließlich des 2. Quartals verfügbar (Stand: 25.9.2026).

© GKV-Spitzenverband

Veränderungsraten der GKV-Leistungsausgaben pro Kopf 1. Hj. 2026 zu 1. Hj. 2025,
Im ersten Halbjahr zogen die Pro-Kopf-Ausgaben der Krankenkassen deutlich an. Bei den ärztlichen Behandlungen betrug das Plus 6 %, bei Klinikbehandlungen sogar über 9 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Quelle: GKV-Spitzenverband

Was macht der Bewertungsausschuss?

Der Bewertungsausschuss (BA) beschließt u.a. neben dem bundeseinheitlichen Orientierungswert und Veränderungsraten der Morbiditätsstruktur der Versicherten insbesondere Änderungen im EBM. In dem Ausschuss sitzen jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbandes. Bei den jährlichen Finanzierungsgesprächen bringen beide Seiten vor der ersten Beratung jeweils einen Beschlussentwurf ein, über die verhandelt wird. Kommt keine Einigung zustande, wird der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet. Dieser kann mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder eine Vereinbarung festlegen. Das Gremium setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des BA, einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern.

KBV, GKV-Spitzenverband, AOK-Bundesverband, vdek, Virchowbund

Michael Reischmann

Michael Reischmann

Stellvertretender Chefredakteur Medical Tribune
Michael Reischmann arbeitet seit dem Jahr 2000 für Medical Tribune in Wiesbaden. Er leitet das Ressort Politik & Management und ist stellvertretender Chefredakteur. Studium der Volkswirtschaftslehre (Diplom) und Erwachsenenbildung (M.A.). Brennt Ihnen ein gesundheitspolitisches Thema oder eine betriebswirtschaftliches Problem zur Praxisführung auf den Nägeln, das journalistisch aufgegriffen werden sollte? Melden Sie sich bitte.

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