SARS-CoV-2: Rachenabstriche bei symptomatischen Patienten jetzt extra vergütet
SARS-CoV-2: Rachenabstriche bei symptomatischen Patienten jetzt extra vergütet
Vertragsärzte bekommen nun mehr Geld für Abstriche bei Patienten mit COVID-19-Symptomen. Dies gilt auch, wenn der Test wegen eines Alarms der Corona-Warn-App durchgeführt wird.
Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale 8 Euro. Mediziner können hierfür die GOP 02402 abrechnen. Die Ziffer kann auch angesetzt werden, wenn im Quartal keine Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet wird. In diesen Fällen kann außerdem ein Zuschlag geltend gemacht werden: GOP 02403 (7,03 Euro).
Die neue Regelung gilt für alle Corona-Tests, die über den EBM abgerechnet werden dürfen, d. h. auch für solche, die wegen einer Warnung der Corona-Warn-App gemacht werden. Für jeden Patienten können pro Quartal und Praxis bis zu vier Abstriche gesondert abgerechnet werden.
Praxisnachrichten der KBV
Vertragsärzte bekommen nun mehr Geld für Abstriche bei Patienten mit COVID-19-Symptomen. Dies gilt auch, wenn der Test wegen eines Alarms der Corona-Warn-App durchgeführt wird.
Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale 8 Euro. Mediziner können hierfür die GOP 02402 abrechnen. Die Ziffer kann auch angesetzt werden, wenn im Quartal keine Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet wird. In diesen Fällen kann außerdem ein Zuschlag geltend gemacht werden: GOP 02403 (7,03 Euro).
Die neue Regelung gilt für alle Corona-Tests, die über den EBM abgerechnet werden dürfen, d. h. auch für solche, die wegen einer Warnung der Corona-Warn-App gemacht werden. Für jeden Patienten können pro Quartal und Praxis bis zu vier Abstriche gesondert abgerechnet werden.
Praxisnachrichten der KBV