Telemonitoring bei Herzschwäche ist jetzt eine ambulante Leistung
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Nach einer Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses gibt es seit Januar 2022 die EBM-Leistung „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“. Der BÄK-Vorstand ergänzt das mit Abrechnungsempfehlungen für die GOÄ.