Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Telemonitoring bei Herzschwäche ist jetzt eine ambulante Leistung

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Auch Pneumologen dürfen sich dem Telemonitoring bedienen und entsprechende Leistungen abrechnen.

Nach einer Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses gibt es seit Januar 2022 die EBM-Leistung „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“. Der BÄK-Vorstand ergänzt das mit Abrechnungsempfehlungen für die GOÄ.