Steuernachzahlung erfolgreich abgewehrt – wenn das Finanzamt Fehler macht
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Darf das Finanzamt einen Steuerbescheid jederzeit rückwirkend zum Nachteil eines Steuerpflichtigen ändern, wenn es bemerkt, dass es einen Fehler gemacht hat? Der Bundesfinanzhof hat die Verwaltung in einem Fall, bei dem sie sich ordentlich vertan hatte, zurückgepfiffen.