Telemonitoring bei Herzschwäche jetzt ambulante Leistung
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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine neue EBM-Leistung: das „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss Mitte Dezember 2021 entschieden. Bei der Umsetzung sollen Hausärzte eine besondere Rolle spielen.