TSS-Fälle von Abrechnungsbeschränkungen ausgenommen

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Rückwirkend zum 1. April sind TSS-Patienten von den Abrechnungsbeschränkungen der schmerztherapeutischen Zusatzpauschalen ausgenommen.

Schmerztherapeutische Zusatzpauschalen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen angesetzt werden. Da offene Sprechstunden und TSS-Fälle ihre Abrechnung gefährden, hat der Bewertungsausschuss Ausnahmen beschlossen.