Unnatürliche Todesursache: Abgebrochene Leichenschau korrekt abrechnen

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Bei Leichen mit Hinweisen auf einen unnatürlichen Tod sind die Ermittlungsbehörden zu kontaktieren.

Besteht der Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache, müssen Leichenschauen abgebrochen werden. Die Bundesärztekammer hat nun klargestellt, wie Mediziner diese Fälle berechnen können.