UV-GOÄ: Honorare erhöht

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Jeder Vertragsarzt darf Unfallverletzte behandeln.

Ärzte, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind, können sich seit Oktober über eine Anpassung der UV-GOÄ freuen: Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses wurden um 3 %25 erhöht.