Physikalische Therapie

Neue Zuzahlungsbeträge für die physikalische Therapie

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Die Zuzahlungsbeträge zu pneumologischen Heilmittelbehandlungen haben sich zum 1. April 2024 leicht erhöht.

Auch in pneumologischen Praxen können ärztlich durchgeführte Heilmittelbehandlungen, beispielsweise Atemgymnastik, angeboten werden.