Wer nicht abrechnet, wird weggerechnet
2016 sorgten die neuen geriatrischen Leistungen für Unmut bei den Hausärzten, 2017 sind es die Palliativziffern. Denn abrechnen können sie die neuen Leistungen nur mit Qualifikationen, deren formale Erlangung im Praxisalltag einen hohen Aufwand bedeutet. Jetzt sollten sich Hausärzte herausgefordert fühlen.
Hausärzte würden zu wenig geriatrische und palliativmedizinische Leistungen erbringen. So die Begründung der KBV für ihre Entscheidungen, die geriatrische und die palliativmedizinische Versorgung für andere Facharztgruppen zu öffnen. Und da sich die anderen Fachgruppen erst mal als qualifiziert erweisen sollten, müssten entsprechende Anforderungen an die Ziffern gestellt werden. Dabei wurden die neuen geriatrischen und palliativmedizinischen Leistungen extrabudgetär gestellt, um diesen Deal für die Fachgruppen attraktiv zu machen – wobei noch offen ist, ob die ausgewiesenen Summen die Ärzte überhaupt locken können. Hausärzte sind auf jeden Fall durch die hohen formalen Anforderungen unverhältnismäßig gefordert.
Statistik lässt offensichtlich völlig falsches Bild entstehen
Gleichzeitig hat es die KBV aber nicht gewagt, die im EBM-Hausarztkapitel vorhandenen geriatrischen und palliativmedizinischen Leistungen anzurühren. Sie stehen weiter zur Verfügung und können somit auch abgerechnet werden. Und hier beginnt die Herausforderung!
Denn tatsächlich rechnen Hausärzte ihr geriatrischen und palliativmedizinischen Leistungen sehr zurückhaltend ab. Nur aufgrund dieses Defizits in der hausärztlichen Abrechnungsstatistik konnte die KBV eine Unterversorgung thematisieren.