Elektronische Patientenakte

ePA: Wie Ärzte die Speicherung von Daten abrechnen können

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Bei der ersten Speicherung von Daten in der ePA gibt es 10 Euro, danach nur noch Kleingeld.

Welches Honorar erhalten Ärzte, wenn sie auf Wunsch des Patienten Daten in einer elektronische Patientenakte speichern? Die Details der Abrechnung stehen nun endlich fest.