Die größten Rechtsirrtümer in der Arztpraxis (Teil 5)

Die größten Rechtsirrtümer in der Arztpraxis (Teil 5): Ärztliche Kooperationsformen

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Mit dieser Ausgabe führen wir die Artikelserie zu verbreiteten Rechtsirrtümern in der Arztpraxis fort. Der Fachanwalt für Medizinrecht Björn Stäwen LL. M., Lehrbeauftragter der Universität Münster, beleuchtet die mitunter teuren Stolperfallen und gibt Hinweise zu deren Vermeidung. Der vorliegende fünfte und letzte Teil der Serie setzt sich mit dem aktuellen Trend auseinander, dass sich auch im Bereich der ärztlichen Grundversorgung die klassische Einzelpraxis hin zu einer der kooperativen Formen der Berufsausübung entwickelt. Die Vorteile liegen auf der Hand, sei es bereits bei der Finanzierung oder in Bezug auf erleichterte gegenseitige Vertretung, erweiterte Sprechstundenzeiten und ein umfangreicheres Behandlungsspektrum. Doch Kooperationen werfen gleichzeitig auch zahlreiche Fragen und Stolpersteine auf.