Die größten Rechtsirrtümer in der Arztpraxis (Teil 4): Ärztliches Honorar: Wenn der Patient nicht zahlt
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Mit dieser Ausgabe führen wir die Artikelserie zu verbreiteten Rechtsirrtümern in der Arztpraxis fort. Der Fachanwalt für Medizinrecht Björn Stäwen LL. M., Lehrbeauftragter der Universität Münster, beleuchtet die mitunter teuren Stolperfallen und gibt Hinweise zu deren Vermeidung. Teil 4 beschäftigt sich mit der Tatsache, dass die Abrechnung von Leistungen für Privatpatienten und für Selbstzahler einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand in der Praxis verursacht. Im Folgenden wird ein Überblick über immer wieder auftretende Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem ärztlichen Honorar gegeben.