Berufsausübungsgemeinschaft: Ausschluss trotz Formverstoß wirksam
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Für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer ärztlichen Berufsausübungs- oder Praxisgemeinschaft sehen die Gesellschaftsverträge häufig spezielle Formvorschriften vor. Doch ein Gesellschafterbeschluss wird durch einen Verstoß gegen solche Vorschriften nicht automatisch unwirksam, so der Bundesgerichtshof.