Nachbesetzung: Bundessozialgericht erschwert Sitzverkauf
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Bisher durften niedergelassene Vertragsärzte in einem gesperrten Planungsbereich ihre Zulassung auf dem Umweg über eine sechsmonatige Zeit der Anstellung an einen Nachfolger – etwa ein MVZ – übertragen und so den Praxisaufkauf durch die KV verhindern. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts verlängert die Frist auf drei Jahre. Das hat Folgen von der Vertragsgestaltung bis hin zum Arbeitsrecht.