DSGVO: Kopie der Behandlungsunterlagen ist gratis abzugeben

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Die Datenschutz-Grundverordnung sticht das Bürgerliches Gesetzbuch.

Der Aufwand, Behandlungsunterlagen für Patienten zu kopieren, lässt sich nicht kostendeckend abrechnen. Erst recht nicht, wenn die Kopie gratis abzugeben ist. Das hat aber jetzt ein Gericht festgestellt.