Diagnoseirrtum: Eine Fehldiagnose führt nicht immer zur Haftung
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Ein Diagnoseirrtum führt nicht automatisch zur Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Erkenntnis ist in Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur völlig unstrittig und jüngst in zwei Oberlandesgerichtsurteilen in Hamm und Koblenz wieder bestätigt worden.