Wirtschaftlichkeits-Prüfung: Gericht kippt Regressbescheid
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Ein Honorarregress wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ist rechtswidrig, wenn der Regress durch eine unzulässige Prüfmethode festgestellt wurde. So entschied es jüngst das Sozialgericht Berlin (Urteil vom 30.09.2015, Aktenzeichen S 79 KA 327/14). Das Urteil zeigt: Prüfbehörden müssen sich an Prüfformalien halten. Tun sie es nicht, bestehen für Vertragsärzte gute Chancen auf eine erfolgreiche Regressabwehr. Ab 1. August 2015 wurden die Dokumentationspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vereinfacht. Den administrativen Aufwand macht das aber für Ärzte nur in Teilen einfacher und besser.