TI-Pauschale

Neue TI-Pauschale benachteiligt Arztpraxen

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Nach der BMG-Vorgabe müssen die Vertragsärztinnen und -ärzte die TI-Pauschalen zunächst gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung mit einem geeigneten Nachweis geltend machen.

Weil sich die KBV und der GKV-Spitzenverband wieder einmal nicht einigen konnten, hat das Bundesgesundheitsministerium über die neue TI-Pauschale entschieden. Das Ergebnis stellt das Prinzip der Kostenerstattung auf den Kopf.