ePA: Mythen und Missverständnisse 

KV SH beantwortet verbreitete Fragen zur elektronischen Patientenakte

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Praxen sind dazu verpflichtet, bestimmte Unterlagen in der ePA zu speichern – doch welche genau sind gemeint?

In wenigen Monaten soll die große Mehrheit der Versicherten eine elektronische Patientenakte besitzen. Arztpraxen sind zum ­Befüllen verpflichtet. Welche Funktionen wird die Akte bieten und welche Daten müssen hinein?

Das könnte Sie auch interessieren

Noch im Test – ab Juli Pflicht: Countdown für die elektronische Patientenakte
Noch im Test – ab Juli Pflicht: Countdown für die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) verspricht zunächst viel. Sie soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Leistungserbringern und mit den Patient:innen vereinfachen, indem – zumindest theoretisch – alle Patientendaten zentral in der ePA abgelegt werden können. Die absolute Datenhoheit liegt bei den Patient:innen – der Aufwand zum größten Teil bei den (Haus)-Ärzt:innen. Wie sehen die ersten Schritte aus und welche Rolle spielen die Hausarztpraxen?