ePA: Mythen und Missverständnisse 

KV SH beantwortet verbreitete Fragen zur elektronischen Patientenakte

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Praxen sind dazu verpflichtet, bestimmte Unterlagen in der ePA zu speichern – doch welche genau sind gemeint?

In wenigen Monaten soll die große Mehrheit der Versicherten eine elektronische Patientenakte besitzen. Arztpraxen sind zum ­Befüllen verpflichtet. Welche Funktionen wird die Akte bieten und welche Daten müssen hinein?