Macht das Terminservicegesetz das MVZ-Recht arztfreundlicher?

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Der MB-Vorsitzende appellierte an ärztliche Institutionen, „Beschlüsse zu dem Thema zu verabschieden“, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass nicht immer mehr Medizinische Versorgungzentren in die Hände von Investoren übergehen.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz könnte um Regelungen zu MVZ erweitert werden, die die Macht von Investoren beschränken. Das deutet jedenfalls der Chef des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, an.