Patientenakte

Software muss Änderungen in Patientenakte kenntlich machen

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Der Patient muss Änderung des Eintrags nicht vor Gericht beweisen.

Macht eine Software nicht kenntlich, ob und wann Einträge in der Patientendokumentation nachträglich verändert wurden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.