Sozialmedizin

Sozialmedizin: Private Versicherungen

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In der sozialmedizinischen Reihe haben wir uns bisher mit der Sozialgesetzgebung beschäftigt. Hier herrschen Gesetze, die durch Richtlinien und Begutachtungsanleitungen konkretisiert und durch Widerspruchs- und Gerichtsverfahren eingefordert werden können. Nun soll es um Regelungen der privaten Versicherungswirtschaft gehen, die zwar auch Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Versicherungsvertragsgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen, aber von Versicherung zu Versicherung und von Tarif zu Tarif erheblich variieren können. Daher kommt es hier ganz wesentlich auf die vertraglichen Bestimmungen, also das „Kleingedruckte“ an. Einige allgemeingültige Prinzipien sollen hier aber dargestellt werden.