Unterwegs im Notfall

Unterwegs im Notfall: Regeln gelten trotzdem

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Wegen der geringen Zeitersparnis wird zu schnelles Fahren durch Gerichte kaum als angemessen anerkannt.

„Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.“ So steht es in Anlehnung an den Hippokratischen Eid in jeder ärztlichen Landesberufsordnung. Was aber, wenn der Hausarzt mit dem Auto zu einem akut erkrankten Patienten eilen will, dabei jedoch durch ständige Tempo-30-Zonen ausgebremst wird? Was, wenn am Zielort ein freier Parkplatz partout nicht zu finden ist?