E-Rechnung: Neuer Rahmen für Praxen sowie ihre Kunden und Dienstleister
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Ab dem 1. Januar 2025 sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen – also auch Arztpraxen und MVZ, ebenso Vermieter – verpflichtet, elektronische Rechnungen über inländische B2B-Leistungen (Business-to-Business), etwa von Lieferanten und Dienstleistern, empfangen und die Daten verarbeiten zu können. So sieht es das im April in Kraft getretene Wachstumschancengesetz vor.