Verwaltung setzt Ärztin unter Druck - Keine Arztauskunft ohne Beleg der Schweigepflichtsentbindung!

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Die Pflicht eines Arztes besteht nicht nur in der Versorgung des Patienten sondern auch in der Einhaltung der Schweigepflicht.

Die Schweigepflicht einhalten und trotzdem als Schuldige dastehen? Darf das sein? Stefanie Pranschke-Schade Fachanwältin für Medizinrecht aus Wiesbaden hat sich mit einem solchen Fall beschäftigt.

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