Wann Erbschaften von Patienten heikel sind

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Niedergelassene dürfen, Krankenhausärzte bedingt, Heimärzte dürfen nicht. Und: Nicht alles, was erlaubt ist, ist moralisch gegenüber den Angehörigen vertretbar.

Manche PatientInnen sind so froh über eine empathische Begleitung in ihren letzten Lebensjahren, dass sie die helfende Person als Erben einsetzen. Handelt es sich dabei um Arzt oder Ärztin, kann die Frage aufkommen, ob ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.